Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch bezeichnet die gezielte Beendigung der Schwangerschaft durch eine bestimmte Behandlung. Geregelt wird ein möglicher Schwangerschaftsabbruch durch den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches. Hierin wird unterschieden zwischen
- rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen, denen eine medizinische oder kriminogene Indikation zu Grunde liegen
- und einem Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch, der rechtswidrig aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist ( sog. Beratungsregelung)
Informationen für Frauen, Paare, Familien, Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte über strafrechtliche Regelungen, das Schwangerschaftskonfliktgesetz finden Sie beim Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach---218-strafgesetzbuch/81020
Statement des Berufsverbandes der Frauenärzte zu § 219a (vom 07.07.2022)